Update: Corona-Verordnung zum 29.06.2020
Ab heute gilt die CoronaVO in der Fassung vom 29.06.2020. Link zur CoronaVO in der Fassung zum 29.06.2020
Achtung ab dem 01.07.2020 wird diese durch die neugeordnete Fassung ersetzt. Link zur neugeordneten Fassung
Weitere Informationen zur Neuordnung finden Sie in der Begründung zur Neufassung. Link zur Begrüdung
Mit der neugeordneten Fassung der CoronaVO treten die meisten Spezialverordnungen zur CoronaVO außer Kraft. Unter anderem entfallen die CoronaVOen für den Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, Berufsbildung, Gaststätten, Veranstaltungen und private Veranstaltungen. Für diese Bereiche gilt ab dem 01.07.2020 die allgemeine CoronaVO. Bestehen bleiben unter anderem die Verordnungen Einreise-Quarantäne und Datenverarbeitung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem folgenden Link: www.baden-wuerttemberg.de