Update: Aktualisierung der CoronaVO

Wichtigste Erleichterung bringen die folgenden Lockerungen:
„In den Hygienevorgaben für die Durchführung von Messen, Ausstellungen und Kongressen wird nun entgegen der bisher geplanten Regelung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an einzelnen Ständen oder auch bei Einnahme von Sitzplätzen aufgehoben, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher eingehalten werden kann. Zudem wird die Mindestquadratmeterzahl pro Person von zehn auf sieben Quadratmeter gesenkt, wobei grundsätzlich die Besucherzahl für die Berechnung maßgeblich ist. Standpersonal etc. wird nicht angerechnet.“

Siehe auch Pressemitteilung