Novemberhilfe jetzt online

Wegen des teilweisen Lockdowns im November hatte die Bundesregierung neue Corona-Hilfen  für Unternehmen und Soloselbständige angekündigt, die direkt oder mittelbar von Schließungen betroffen sind.

Seit 25. November können Sie die sogenannte „Novemberhilfe“  online beantragen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, Hilfe zu beantragen:
1. Über eine/n dafür registrierte/n prüfenden Dritte/n,
2. ohne Beteiligung einer/s Dritten über das persönliche ELSTER-Zertifikat, das Sie auch für das Login auf ELSTER online zur Abgabe Ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen nutzen.

Sofern Sie keine ELSTER Zertifikatsdatei haben oder Ihre nicht mehr gültig ist, können Sie jederzeit ein neues ELSTER-Zertifikat beantragen. Das Anmeldeverfahren dauert etwa 2 Wochen. Wie’s geht, ist auch auf der Seite für Soloselbständige  beschrieben.

Ein direkter Antrag ohne eine/n Steuerberater*in ist nur für Soloselbständige  möglich. Die so beantragte Hilfe darf maximal 5.000 € betragen. Für Unternehmen mit Mitarbeiter*innen oder solche, die Anspruch auf mehr als 5.000 € Hilfe haben, ist die Antragsstellung nur über ein Steuerberatungsbüro o.ä.  möglich.

Für die Berechnung der Höhe der Novemberhilfe gibt es zwei Möglichkeiten zur Bestimmung des Vergleichswerts aus dem Jahr 2019:
1. Jahresumsatz 2019, aus dem dann ein Durchschnittswert (ein Zwölftel) für den November gebildet wird, oder
2. Umsatz im November 2019.

75 Prozent des sich ergebenden Betrags bekommt man als Zuschuss.
Bitte beachten Sie, dass ein Direktantrag nicht angenommen wird, sofern 75 Prozent Ihres Vergleichsumsatzes mehr sind als 5.000 €. Da Sie einen Direktantrag nicht zweimal stellen können, muss die Antragstellung in diesem Fall über ein Steuerberatungsbüro (s.o.) erfolgen. Ein Direktantrag ist dann nicht mehr möglich.

Bereits beantragte oder geplante Überbrückungshilfen für November 2020 werden angerechnet. Sofern Sie trotz Corona im November 2020 Umsätze erzielen konnten, die nicht mehr als 25 % des Vergleichsumsatzes aus dem Jahr 2019 (s.o.) betragen, wird dies nicht angerechnet. Alles was darüber hinausgeht, wird angerechnet, damit niemand mehr als 100 % des Vergleichsumsatzes aus dem Jahr 2019 bekommt.

Die Novemberhilfen können noch bis 31. Januar 2021 beantragt werden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Antrag.
Verzagen Sie nicht und bleiben Sie bitte gesund!