Newsletter 11/2020
Lesen Sie hier unseren aktuellen Newsletter zu den ab 2. November verschärften Corona-Regeln.
Die Bundesregierung hat u.a. für Soloselbständige und kleine Unternehmen weitere Corona-Hilfen angekündigt.
Vorgesehen sind Maßnahmen, die wie die seitherige Überbrückungshilfe nur über ein registriertes Steuerberatungsbüro beantragt werden können. Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.
Sobald die Möglichkeit besteht, Anträge zu stellen, geben wir Ihnen umgehend Bescheid.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite steuertipps.de
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