Lockerung der Corona-Beschränkungen für den Einzelhandel
Seit Montag, den 20. April 2020 sind die Lockerungen des Shut-down in Kraft.
Dazu hat die baden-württembergische Landesregierung Richtlinien und Auslegungshinweise veröffentlicht.
Seit Montag, den 20. April 2020 sind die Lockerungen des Shut-down in Kraft.
Dazu hat die baden-württembergische Landesregierung Richtlinien und Auslegungshinweise veröffentlicht.