Informationen Überbrückungshilfe Corona des Bundes

Ab dem 10. Juli 2020 können Unternehmen und Soloselbstständige die wieder aufgelegte Überbrückungshilfe Corona des Bundes beantragen. Das Land Baden-Württemberg ergänzt auch diese Hilfe um einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180,00 Euro. Die Anträge sind durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die sich auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html registrieren müssen, einzureichen.