Antrag auf Soforthilfe Corona

Der Antrag auf Corona Soforthilfe in Baden-Württemberg kann jetzt online über die Seite des Wirtschaftsministeriums  eingereicht werden. Das Verfahren ist nicht kompliziert. Bitte lesen Sie sich die Angaben und Hilfen auf der Seite sorgfältig durch.
Der Sitz Ihres Unternehmens/Ihrer Werkstatt/Ihres Ateliers muss in Baden-Württemberg sein.
Die Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer oder in einer Industrie- und Handelskammer ist keine zwingende Voraussetzung. Sie können auch ankreuzen, dass Sie in keiner dieser Kammern Mitglied sind, und die Mitgliedschaft im Bund der Kunsthandwerker Ba-Wü e.V. eintragen.
Sie müssen im Zweifelsfalle nachweisen können, dass Sie mit Ihrer selbständigen Tätigkeit mindestens ein Drittel des Haushaltseinkommens erwirtschaften und dies im Antrag an Eides statt versichern. Die Corona Soforthilfe richtet sich ausdrücklich nicht an Kunsthandwerker*innen im Nebenberuf.
Aufgrund des großen Andrangs ist das Online-Portal , über das der ausgefüllte und unterschriebene Antrag als PDF eingereicht werden muss, gelegentlich überlastet, sodass die Seite nicht antwortet. Nicht verzagen, sondern einfach später noch einmal versuchen. Es klappt bestimmt!

Wir wünschen Ihnen Geduld und Gesundheit!